Logo assley GmbH

assley Kontakt Termine Rechte Impressum AGB

cc-pronto io-cash tm-profi tm-dialer html2go Database

agb

Unsere Anschrift:
assley GmbH
Deutschland
Kreuzlingerstr.89
82110 Germering
Tel. 089-89408916
Fax 089-89408917
email

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Teil und Lizenzverkauf im Unternehmensverkehr

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die zu den in der jüngsten Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preisen.

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Es gelten im Falle von Widersprüchen in der hier aufgeführten Reihenfolge die hier schriftlich fixierten Vereinbarungen: - die letzte aktuelle schriftliche Auftragsbestätigung der assley GmbH - die besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der assley GmbH, aufgezählt in § 14

(2) Abwehrklausel Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

§ 3 Vertragslücken

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 4 Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von assley GmbH erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn die Geschäftsführung der assley GmbH hierfür Ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

§ 5 Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 6 Geheimhaltung

(1) assley GmbH verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern sowohl von assley GmbH als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

(2) ASSLEY GMBH verpflichtet sich, auch mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung eingesetzten Mitarbeitern eine mit dieser Ziffer inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 7 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der letzten aktuellen Auftragsbestätigung.

(2) Alle Zahlungsmodalitäten wie Teilzahlungen, Rabatte, Skonti etc. richten sich nach der Auftragsbestätigung.

(3) Reisekosten und Spesen sind entsprechend dem Angebot gesondert zu vergüten, da sie nicht im Produktpreis enthalten sind.

(4) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) ASSLEY GMBH behält sich das Eigentum bzw. die Nutzungsrechte an der dem Kunden gelieferten Software sowie den anderen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung auf den Kunden über.

(2) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts oder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch assley GmbH nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, assley GmbH teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

(3) Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch assley GmbH erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software, es sei denn assley GmbH teilt dem Kunden etwas anderes mit. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen in diesem Fall gelöscht werden.

§ 9 Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit Ansprüchen aufrechnen , die von assley GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Der Sollzustand der Funktionalitäten der Software ergibt sich aus der Bedienungsanleitung oder aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus. Der Rücktritt wegen geringfügiger Mängel ist allerdings ausgeschlossen.

(3) Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn assley GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom assley GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

(5) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach der Übergabe. Schadensersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach der Übergabe, sofern assley GmbH keine Arglist oder Vorsatz vorzuwerfen ist.

§ 11 Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung und Installation der Software untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen.

§ 12 Gewährleistung / Haftung / Datensicherung

(1) Sofern nicht in anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von assley GmbH geregelt, insbesondere aber bei der Erbringung von Dienstleistungen gilt: - ASSLEY GMBH schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, die Leib oder Leben betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen oder der leitenden Angestellten von HDT.

- assley GmbH haftet nicht für die fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten.

- assley GmbH haftet nicht für entgangene Gewinne und andere mittelbare Schäden.

- assley GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass assley GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(2) Dem Kunden obliegt außerdem die Pflicht, die Daten täglich einmal zu sichern. Die Datensicherung hat nach dem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen.

§ 13 Gerichtsstand

(1) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Amtsgericht Gifhorn als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Bei der Erstellung bzw. dem Verkauf von Software ist Erfüllungsort der Sitz des Auftraggebers. Erfüllungsort bei der Wartung von Software, der Erbringung von Beratungsleistungen oder der Erbringung sonstiger Dienstleistungen ist der Kundenstandort (falls nicht anders vereinbart).

 § 14 Allgemeine Regelungen

Es gelten nach Maßgabe des Einzelfalles ferner folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen von HDT, deren Inhalt Ihnen auf Wunsch jederzeit zugesendet wird: - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Teil B (Softwareerstellung) - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Teil C (Lizenzvertrag)

Stand Jan 2008